BESUCHSORDNUNG KUNSTHAUS GMÜNDgültigeFassung: Mai 2025

Ziel und Zweck der Hausordnung

Die Hausordnung dient der Vorsorge für Sicherheit und Ordnung im KUNSTHAUS GMÜND. Durch diese Vorschriften sollen die historischen Räumlichkeiten und ausgestellten Kunstwerke vor Schäden geschützt und die allgemeine Sicherheit erhöht werden.

Das Betreten der Räumlichkeiten verpflichtet zur Einhaltung der hier angeführten Hausordnung:

Besucher:innen

1. Diese Hausordnung gilt für alle vom KUNSTHAUS GMÜND, Hauptplatz 25, 9853 Gmünd in Kärnten verwendeten Räume. Alle Personen, die sich in diesen Räumen aufhalten, unterliegen dieser Hausordnung. Mit der Umsetzung dieser Hausordnung ist das Personal des KUNSTHAUS GMÜND betraut.

2. Einlass ist bis 30 Minuten vor Schließzeit möglich.

3. Kinder unter 14 Jahren haben nur in Begleitung einer erwachsenen Person Zutritt zu den Ausstellungsräumen.

4. Lehrer:innen, Gruppenleiter:innen, Tourguides und Erziehungsberechtigte sind für das angemessene Verhalten von den ihnen anvertrauten Personen (z. B. Kindern und Jugendlichen, die sich in ihrer Begleitung befinden etc.) verantwortlich und haften für die von diesen verursachten Schäden.

5. Wir weisen darauf hin, dass Führungen für Schulklassen nur in Anwesenheit einer Lehrkraft oder einer sonstigen aufsichtspflichtigen Person durchgeführt werden.

6. Kleinkinder sind an der Hand zu führen.

Eintrittspreise und Öffnungszeiten

7. Die Öffnungszeiten und Eintrittspreise können bei der Kassa und auf der Homepage des KUNSTHAUS GMÜND unter www.künstlerstadt-gmünd.at eingesehen werden.

8. Eintrittskarten berechtigen zum einmaligen Eintritt in die Ausstellungsräumlichkeiten während der ausgeschriebenen Öffnungszeiten und sind nicht übertragbar. Die Gültigkeitsdauer der Eintrittstickets bezieht sich auf den käuflich erworbenen Eintrittstarif (z. B. Saisonkarte oder einmaliger Eintritt). Bei einer einmaligen Eintrittskarte verliert diese beim Verlassen des Hauses jedenfalls ihre Gültigkeit. Ist das Verlassen der musealen Räumlichkeiten zwischenzeitlich erforderlich, so ist dies im Einzelfall mit dem Kassenpersonal zu vereinbaren. Der Kauf von Eintrittstickets kann in begründeten Fällen, z. B. bei wiederholtem Verstoß gegen die Hausordnung, verwehrt werden.

9. Bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen für eine Ermäßigung sind dementsprechende Nachweise unaufgefordert dem dort tätigen Personal vorzuweisen. Das für Führungen entrichtete Entgelt kann im Falle der Nichtteilnahme an einer Führung nicht zurückerstattet werden. Im Zuge von Auf- und Abbauarbeiten in den Ausstellungsräumen kann es zu Einschränkungen bei der Besichtigung kommen.

10. Das KUNSTHAUS GMÜND behält sich das Recht vor, die Ausstellungsräume während Veranstaltungen für einige Stunden zu schließen – dies kann im Rahmen von Festakten, Filmproduktionen etc. geschehen und wird den Besucher:innen möglichst zeitgerecht mitgeteilt.

11. Des Weiteren behält sich das KUNSTHAUS GMÜND das Recht vor, die Ausstellungsräume zu bestimmten Zeiten zu schließen (z. B. während bestimmter Feiertage). Alle dementsprechenden Informationen werden zeitgerecht auf der Homepage des KUNSTHAUS GMÜND veröffentlicht.

12. Außerhalb der Öffnungszeiten des KUNSTHAUS GMÜND ist betriebsfremden Personen ohne vorherige Anmeldung und Genehmigung das Betreten der Ausstellungsbereiche und aller diesen zuordenbaren Räumlichkeiten verboten. Ausnahme: vermietete/verpachtete Räumlichkeiten sowie durch ausdrückliche dienstliche Anordnung.

Ablegen der Garderobe

13. Das Betreten der Ausstellungsräume mit Überbekleidung (insbesondere, wenn diese feucht ist), sperrigen oder scharfkantigen Gegenständen aller Art, wie z. B. mit Schirmen, Wanderstöcken (ausgenommen medizinisch begründete Gehilfen), Rucksäcken, größeren Taschen etc. sind nicht gestattet. Die genannten Gegenstände können an der Garderobe bzw. in einem der vorgesehenen Schließfächer hinterlegt werden.

14. Das KUNSTHAUS GMÜND übernimmt keine Haftung für die in der Garderobe hinterlegten Gegenstände.

15. Fundgegenstände werden zunächst an der Garderobe (bzw. wertvolle Gegenstände an der Kassa) hinterlegt. Nicht abgeholte Gegenstände werden in weiterer Folge dem Fundamt/Stadtgemeinde Gmünd in Kärnten übergeben.

16. Die Mitnahme von Fahrrädern, Scootern und ähnlichen Verkehrs- und Transportmitteln in den Ausstellungsbereich ist verboten.

Verhalten in den Ausstellungsräumen

17. Das KUNSTHAUS GMÜND darf nur mit gültiger Eintrittskarte und auf den dafür vorgesehenen Wegen betreten werden. Vor dem Schließen ist das KUNSTHAUS GMÜND jedenfalls zeitgerecht zu verlassen. Hinweistafeln sind jedenfalls zu beachten und zu befolgen.

18. Wandmalereien, (Kunst-)installationen und Ausstellungsgegenstände dürfen nicht berührt, beschädigt oder in einer anderen Weise beeinträchtigt werden.

19. Bitte halten Sie den erforderlichen Sicherheitsabstand von 50 cm zu den Kunstwerken, Installationen und Ausstellungsobjekten ein.

20. Die Räumlichkeiten sind sauber zu halten.

21. Das Übersteigen von Absperrungen ist verboten.

22. Es dürfen keine Laser Pointer verwendet werden.

23. Rauchen, Essen und Trinken sowie das Telefonieren in den Räumlichkeiten ist nicht gestattet. Flaschen (Glas oder Plastik) oder ähnliche Behältnisse dürfen nicht in die Ausstellungsräume mitgenommen werden. Des Weiteren gilt die Brandschutzordnung i. d. g. F.

24. Die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet. Ausgenommen davon sind Begleithunde.

25. Die Besucher:innen haften nach den schadenersatzrechtlichen Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) für die von ihnen selbst oder den unter ihrer Obhut stehenden Personen verursachten Schäden.

Fotografieren

26. Das Fotografieren und Filmen ist in den Ausstellungsräumen ausschließlich für private Zwecke und nur ohne Blitz und Stativ erlaubt. Aufnahmen zur Veröffentlichung sind nur mit vorheriger Genehmigung des KUNSTHAUS GMÜND möglich.

27. Mit dem Erwerb eines Tickets berechtigen Sie das KUNSTHAUS GMÜND zur Veröffentlichung von Bild- und Videoaufnahmen, die während des Besuchs entstanden sind. Dies geschieht im Rahmen von Veranstaltungen, aber auch während des allgemeinen Besuches.

28. Das KUNSTHAUS GMÜND behält sich das Recht vor, Veranstaltungen fotografisch festzuhalten. Die Besucher:innen erteilen ihre ausdrückliche Zustimmung, dass die von ihnen oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen ohne Vergütung für firmeneigenen Zwecke verwendet werden dürfen.

Sicherheit in den Ausstellungsräumen

29. Die Ausstellungsräume werden aus Sicherheitsgründen mittels Kamera überwacht. Das KUNSTHAUS GMÜND behält sich vor, diese Aufzeichnungen im Rahmen anhängiger Ermittlungsverfahren zu Beweiszwecken an Behörden weiterzugeben.

30. Ausgänge, Stiegen, Durchgänge und Fluchtwege sind aus Sicherheitsgründen stets freizuhalten. Einrichtungsgegenstände, Sessel und Bänke dürfen nicht von ihren Standorten entfernt werden.

31. Den Anordnungen der Mitarbeiter:innen, des Aufsichtspersonals sowie der Einsatzkräfte (Polizei, Rettung, Feuerwehr u.a.) ist ausnahmslos Folge zu leisten!

32. Bei Ertönen des Alarmsignals ist das Gebäude auf den durch grüne Fluchtwegschilder gekennzeichneten Fluchtwegen unaufgefordert zu verlassen. Die in allen Stockwerken ersichtlichen Anweisungen („Verhalten im Brandfall“) sind zu befolgen.

33. Während eines Feueralarms ist den Anweisungen des Aufsichts- und Sicherheitspersonals unbedingt Folge zu leisten. Das Gebäude ist auf dem kürzesten Wege zu verlassen. Aufzüge dürfen in diesem Fall nicht benützt werden.

34. Das Gefährden oder Belästigen anderer Personen ist generell strengstens verboten.

35. Das Mitbringen von Gefahrenstoffen, Waffen, das Hantieren mit Feuer etc. ist strengstens verboten.

36. Strafbare Handlungen sind sofort dem zuständigen Aufsichtspersonal anzuzeigen.

37. Sollte es zu einer Gefahrensituation kommen, ist unverzüglich das Aufsichtspersonal sowie – in entsprechenden Fällen – die Rettung zu verständigen und in weiterer Folge Erste Hilfe zu leisten.

38. Plakate und sonstige Werbemittel im oder am Gebäude dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der Geschäftsführung des KUNSTHAUS GMÜND an den hierfür bestimmten Stellen nach Maßgabe des verfügbaren Platzes durch Mitarbeiter:innen des KUNSTHAUS GMÜND angebracht bzw. aufgelegt werden.

Mieter:innen und Pächter:innen

39. Mieter:innen/Pächter:innen verpflichten sich, für die Einhaltung dieser Hausordnung Sorge zu tragen und grobe Verstöße unverzüglich dem Personal des KUNSTHAUS GMÜND zu melden.

40. Sie verpflichten sich darüber hinaus, sämtliche in Benützung genommene Objekte, Räume und Gegenstände widmungsgemäß, fachgemäß und pfleglich zu behandeln und das vorgeschriebene Rauchverbot zu beachten. Mängel oder Schäden sind sofort den Mitarbeiter:innen des KUNSTHAUS GMÜND anzuzeigen.

41. Das Betreten der gemieteten/gepachteten Räume berechtigt nicht zum Besuch der Ausstellungsräume. Auf Verlangen ist jederzeit ein Nachweis über die Berechtigung zum Zutritt der gemieteten/gepachteten Räume vorzuweisen.

42. Die Dekoration von Veranstaltungsräumen und sonstigen Räumlichkeiten durch Mieter:innen/Pächter:innen bedarf der vorherigen Zustimmung des KUNSTHAUS GMÜND und ist nach dessen Weisung vorzunehmen. Für jeden hierbei entstehenden Schaden haften Mieter:innen/Pächter:innen. Es dürfen nur schwer entflammbare Materialien verwendet werden, die den Brandschutzverordnungen i. d. g. F. entsprechen. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich auf die Brandschutzordnung i. d. g. F. hingewiesen, die von den Mieter:innen/Pächteri:nnen selbst berücksichtigt werden muss.

43. Mieter:innen/Pächteri:nnen sind verpflichtet, die Lautstärke der von ihnen verwendeten Anlagen in den gemieteten/gepachteten Räumen so zu steuern, dass andere Veranstaltungen und die Ausstellungsräume nicht gestört werden. In diesem Zusammenhang wird auf die vertraglich vereinbarten Bestimmungen und (Verhaltens-)regeln zwischen den Mieter:innen/Pächter:innen und dem KUNSTHAUS GMÜND verwiesen.

44. Bei unmittelbarer Gefährdung der Sicherheit und Ordnung kann eine Benützungs-beschränkung angeordnet werden.

Gmünd in Kärnten, 2025

Die Geschäftsführung des KUNSTHAUS GMÜND